Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitnahme von Wingly-Passagieren

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitnahme von Wingly-Passagieren

Mitnahme von Passagieren


Wir starten unsere Reise im Luftfahrtrecht in der EU Verordnung 1178/2011, die das Lizenzwesen der Piloten regelt. Im Annex I (Part-FCL) findet sich in FCL.060 folgende allgemeine Regelung für Piloten einer EASA Lizenz zur Mitnahme von Passagieren:
Quote“A pilot shall not operate an aircraft [...] to carry passengers [...] unless he or she has carried out, in the preceding 90 days, at least 3 take-offs, approaches and landings as a pilot flying in an aircraft of the same type or class       or an FFS representing that type or class.”
Für alle Wingly Piloten bedeutet dies entsprechend, dass die Anforderung von 3 Starts und Landungen in den letzten 90 Tagen mit einem Luftfahrzeug des gleichen Typs (bzw. Klasse oder FFS) natürlich erfüllt sein muss.


Kostenteilung


Der nächste Halt auf unserer Reise ist Artikel 6 in der Verordnung 965/2012, die die Regelungen für einen Flug auf Kostenteilungsbasis enthält. Im Absatz 4 a heißt es dort:
Quote
“[...] the following operations with other-than complex motor-powered aeroplanes and helicopters, may be conducted in accordance with Annex VII” (Annex VII = non commercial operation):
“(a) cost-shared flights by private individuals, on the condition that the direct cost is shared by all the occupants of the aircraft, pilot included and the number of persons sharing the direct costs is limited to six;”
Für Kostenteilungsflüge über Wingly gelten somit die Regelungen für den nicht-kommerziellen Flugbetrieb (Annex VII NCO). Diese EU Vorgaben sind von den nationalen Behörden hinsichtlich der Anwendbarkeit bei Wingly-Flügen bestätigt worden. Piloten nutzen Wingly in zahlreichen Ländern Europas seit mittlerweile über 10 Jahren.


Nicht komplexes Luftfahrzeug


Die Begrifflichkeit “nicht-komplex” wird im Annex I der Verordnung 965/2012 detailliert abgegrenzt. Für Piloten auf Wingly heißt dies:

Ein Flugzeug:
  1. darf NICHT mehr als 5700 kg wiegen (MTOW)
  2. darf NICHT mehr als 19 Sitzplätze haben (max. 6 Pers. an Board)
  3. darf NICHT zwei Piloten erfordern
  4. darf NICHT mehr als ein Turboprop Triebwerk haben
  5. darf NICHT mit einem Turbojet Triebwerk ausgestattet sein

      Ein Hubschrauber:
  1. darf NICHT mehr als 3175 kg wiegen (MTOM) 
  2. darf NICHT mehr als 9 Sitzplätze haben  (max. 6 Pers. an Board für Kostenteilung)
  3. darf NICHT zwei Piloten erfordern

Privatperson

Mit “private individuals” sind natürliche Personen gemeint. 

Direkte Kosten


Und wir beenden unsere Reise bei Kosten und der Begrifflichkeit “direkte Kosten”. Diese wird in der GM2 in den Easy Access Rules zum oben genannten Artikel 6.4a(a) als

“cost directly incurred in relation to a flight, e.g. fuel, airfield charges, rental fee for an aircraft.” präzisiert. Somit gilt auf Wingly:

Direkte Kosten sind folglich insbesondere:
  • Mietkosten des Luftfahrzeugs
  • Treibstoffkosten (sofern nicht in Mietkosten enthalten)
  • Sonstige direkte Verbrauchskosten
  • Lande-, Handling-, Abstellgebühren, sonstige Flugsicherungsgebühren
  • Sonstige Leihkosten für Equipement



Falls du Fragen hast, kontaktiere uns gerne per E-Mail unter kontrollturm@wingly.io. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9:30 und 18:30 Uhr für dich erreichbar.
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      Bei Anliegen rund um deine Buchung, einen bevorstehenden Flug, eine Zahlung oder die Kommunikation mit dem Piloten kannst du jederzeit unsere Kontaktseite besuchen – dort erhältst du sofort Antworten von unserem virtuellen Assistenten. Alternativ ...
    • Eine Buchungsanfrage senden

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