Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitnahme von Wingly-Passagieren

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitnahme von Wingly-Passagieren

Mitnahme von Passagieren

Wir starten unsere Reise im Luftfahrtrecht in der EU Verordnung 1178/2011, die das Lizenzwesen der Piloten regelt. Im Annex I (Part-FCL) findet sich in FCL.060 folgende allgemeine Regelung für Piloten einer EASA Lizenz zur Mitnahme von Passagieren:
NotesQuote“A pilot shall not operate an aircraft [...] to carry passengers [...] unless he or she has carried out, in the preceding 90 days, at least 3 take-offs, approaches and landings as a pilot flying in an aircraft of the same type or class or an FFS representing that type or class.”
Für alle Wingly Piloten bedeutet dies entsprechend, dass die Anforderung von 3 Starts und Landungen in den letzten 90 Tagen mit einem Luftfahrzeug des gleichen Typs (bzw. Klasse oder FFS) natürlich erfüllt sein muss.


Kostenteilung

Der nächste Halt auf unserer Reise ist Artikel 6 in der Verordnung 965/2012, die die Regelungen für einen Flug auf Kostenteilungsbasis enthält. Im Absatz 4 a heißt es dort:
Notes
Quote“[...] the following operations with other-than complex motor-powered aeroplanes and helicopters, may be conducted in accordance with Annex VII” (Annex VII = non commercial operation):
“(a) cost-shared flights by private individuals, on the condition that the direct cost is shared by all the occupants of the aircraft, pilot included and the number of persons sharing the direct costs is limited to six;”
Für Kostenteilungsflüge gelten somit die Regelungen für den nicht-kommerziellen Flugbetrieb (Annex VII NCO), solange die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden.


Nicht komplexes Luftfahrzeug

Die Begrifflichkeit “nicht-komplex” wird im Annex I der Verordnung 965/2012 detailliert abgegrenzt. Für Piloten auf Wingly heißt dies:

Ein Flugzeug:
  1. darf NICHT mehr als 5700 kg wiegen (MTOW)
  2. darf NICHT mehr als 19 Sitzplätze haben (max. 6 Pers. an Board)
  3. darf NICHT zwei Piloten erfordern
  4. darf NICHT mehr als ein Turboprop Triebwerk haben
  5. darf NICHT mit einem Turbojet Triebwerk ausgestattet sein

Ein Hubschrauber:
  1. darf NICHT mehr als 3175 kg wiegen (MTOM) 
  2. darf NICHT mehr als 9 Sitzplätze haben  (max. 6 Pers. an Board für Kostenteilung)
  3. darf NICHT zwei Piloten erfordern

Privatperson

Mit “private individuals” sind natürliche Personen gemeint. Die Regelung gilt also nicht für Vereine. Für Vereine gelten zusätzliche, strengere Regelungen, da Vereine Gewinne erziele dürfen.

Direkte Kosten


Und wir beenden unsere Reise bei Kosten und der Begrifflichkeit “direkte Kosten”. Diese wird in der GM2 in den Easy Access Rules zum oben genannten Artikel 6.4a(a) als

“cost directly incurred in relation to a flight, e.g. fuel, airfield charges, rental fee for an aircraft.” präzisiert. Somit gilt auf Wingly:

Direkte Kosten sind folglich insbesondere:
  • Mietkosten des Luftfahrzeugs
  • Treibstoffkosten (sofern nicht in Mietkosten enthalten)
  • Sonstige direkte Verbrauchskosten
  • Lande-, Handling-, Abstellgebühren, sonstige Flugsicherungsgebühren
  • Sonstige Leihkosten für Equipement

Diese EU Vorgaben sind von den nationalen Behörden hinsichtlich der Anwendbarkeit bei Wingly-Flügen bestätigt worden und Wingly hat die Charter der EASA für Kostenteilungsflüge unterzeichnet. Piloten nutzen Wingly mittlerweile seit über 10 Jahren in ganz Europa.

Falls du Fragen hast, kontaktiere uns gerne per E-Mail unter kontrollturm@wingly.io. Wir sind von Montag bis Freitag für dich erreichbar.