Für Kostenteilungsflüge gelten somit die Regelungen für den nicht-kommerziellen Flugbetrieb (Annex VII NCO), solange die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden.
Nicht komplexes Luftfahrzeug
Die Begrifflichkeit “nicht-komplex” wird im Annex I der Verordnung 965/2012 detailliert abgegrenzt. Für Piloten auf Wingly heißt dies:
darf NICHT mehr als 3175 kg wiegen (MTOM)
darf NICHT mehr als 9 Sitzplätze haben (max. 6 Pers. an Board für Kostenteilung)
darf NICHT zwei Piloten erfordern
Privatperson
Mit “private individuals” sind natürliche Personen gemeint. Die Regelung gilt also nicht für Vereine. Für Vereine gelten zusätzliche, strengere Regelungen, da Vereine Gewinne erziele dürfen.
Direkte Kosten
Und wir beenden unsere Reise bei Kosten und der Begrifflichkeit “direkte Kosten”. Diese wird in der GM2 in den Easy Access Rules zum oben genannten Artikel 6.4a(a) als
“cost directly incurred in relation to a flight, e.g. fuel, airfield charges, rental fee for an aircraft.” präzisiert. Somit gilt auf Wingly:
Direkte Kosten sind folglich insbesondere:
Mietkosten des Luftfahrzeugs
Treibstoffkosten (sofern nicht in Mietkosten enthalten)
Sonstige direkte Verbrauchskosten
Lande-, Handling-, Abstellgebühren, sonstige Flugsicherungsgebühren
Sonstige Leihkosten für Equipement
Diese EU Vorgaben sind von den nationalen Behörden hinsichtlich der Anwendbarkeit bei Wingly-Flügen bestätigt worden und Wingly hat die Charter der EASA für Kostenteilungsflüge unterzeichnet. Piloten nutzen Wingly mittlerweile seit über 10 Jahren in ganz Europa.