Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wingly

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wingly

Das Fliegen auf Kostenteilungsbasis, auch Flight-Sharing genannt, ist in der europäischen Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vom 5. Oktober 2012 in Artikel 6 Absatz 4 bis a) geregelt:

Quote
"Der Betrieb von motorisierten Flugzeugen und Hubschraubern, ausgenommen komplexe*, Ballone und Segelflugzeuge, kann im Rahmen von Flügen auf Kostenteilungsbasis erfolgen, die von Einzelpersonen durchgeführt werden, sofern die direkten Kosten** auf alle Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, aufgeteilt werden und die Zahl der Personen, die die direkten Kosten tragen, sechs nicht überschreitet."
*Nicht komplexe, motorisierte Luftfahrzeuge: Luftfahrzeuge unter 5,7 t, die für den Betrieb durch einen einzigen Piloten zugelassen sind. Alle Kolben- und Zweikolbenflugzeuge unter 5,7 t sind nicht-komplex, ebenso wie Flugzeuge mit einer Turbine (TBM, PC12...). Flugzeuge mit Zweiturbinen und alle Flugzeuge mit Reaktoren zählen als komplex.

Der rechtliche Rahmen für die Nutzung einer digitalen Plattform zur Durchführung von Flügen auf Kostenteilungsbasis wurde auch vom LBA in einem offiziellen Schreiben bestätigt, das direkt an unsere Plattform geschickt wurde.

Daher können die auf Wingly durchgeführten Shared-Cost-Flüge nicht mit dem öffentlichen Luftverkehr gleichgesetzt werden, da sich der Pilot an den Kosten des Fluges beteiligt und keinen Gewinn erzielt. Diese Flüge werden auf privater Basis innerhalb eines klaren, von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegten Rechtsrahmens durchgeführt.

Die Vorschriften erlauben es den Privatpiloten auch, die auf Wingly angebotenen Flüge zu kommunizieren und zu bewerben, genauso wie Wingly berechtigt ist, alle auf der Plattform angebotenen Flüge zu bewerben.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung schreiben die europäischen Vorschriften keineswegs eine gleichmäßige Aufteilung der Kosten zwischen den verschiedenen Insassen des Flugzeugs vor. Solange der Pilot keinen Gewinn erzielt, wird der Rechtsrahmen eingehalten. Um potenziellen Missbrauch zu vermeiden, wird Wingly jedoch ein Minimum an gleicher Aufteilung auferlegt.

Info
Falls du Fragen hast, kontaktiere uns gerne per E-Mail unter kontrollturm@wingly.io oder telefonisch unter +49 1520 6236997. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9:30 und 18:30 Uhr für dich erreichbar.
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    • Teilbare Kosten auf Wingly

      Lass uns die beiden möglichen Szenarien und das Konzept der direkten Kosten näher erläutern: A. Du mietest das Flugzeug von einem Fliegerclub, einer privaten Struktur oder sogar einem Eigentümer. Deshalb hast du das Recht, Folgendes zu teilen: • ...
    • Servicegebühren auf Wingly

      Die Nutzung unserer Plattform für Piloten und Luftfahrtorganisationen (Aeroclubs, Flugschulen ...) ist völlig kostenlos. Es gibt keine Gebühren für die Verwaltung und Bereitstellung der Plattform. Die Gebühren für unsere Dienstleistungen werden ...
    • Welche Schritte müssen nach der Erneuerung der Plattform unternommen werden?

      Nachdem neue Funktionen online gestellt wurden, bitten wir alle aktiven Piloten, verschiedene Schritte zu unternehmen, um die brandneue Version von Wingly in vollem Umfang nutzen zu können. Wir haben eine Migration der bestehenden Flüge auf die neue ...
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    • Lizenzen, die auf Wingly akzeptiert werden

      Im Rahmen von LAPL-, PPL-, CPL- oder ATPL (A&H)-Lizenzen ist Cost Sharing oder Plane Sharing eine Aktivität, die es Privatpiloten erlaubt, die direkten Kosten eines Fluges ohne Gewinn mit den Passagieren zu teilen. Wenn du also eine oder mehrere ...
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    • Verfügbarkeiten für deine Flüge anlegen

      Bitte beachte, dass du zuerst Flüge angelegt haben musst, bevor du Verfügbarkeiten für deine Flüge anlegen kannst. Schritt 1 - Kalender öffnen Melde dich auf unserer Plattform an und gehe rechts oben auf "Cockpit" und dann auf "Kalender". Du siehst ...
    • Wie gehe ich vor, wenn die auf Wingly angegebene Dauer nicht mit der Dauer des durchgeführten Fluges übereinstimmt?

      Die angegebene Flugzeit unterscheidet sich von der tatsächlich geflogenen Zeit. Wie gehst du nun vor? Die Berechnung der anteiligen Flugkosten bzw. der für den Passagier sichtbare Preis, basiert auf der geplanten Flugdauer. Der Preis, den der ...