Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wingly

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wingly

Das Fliegen auf Kostenteilungsbasis, auch Flight-Sharing genannt, ist in der europäischen Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vom 5. Oktober 2012 in Artikel 6 Absatz 4 bis a) geregelt:

"Der Betrieb von motorisierten Flugzeugen und Hubschraubern, ausgenommen komplexe*, Ballone und Segelflugzeuge, kann im Rahmen von Flügen auf Kostenteilungsbasis erfolgen, die von Einzelpersonen durchgeführt werden, sofern die direkten Kosten** auf alle Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, aufgeteilt werden und die Zahl der Personen, die die direkten Kosten tragen, sechs nicht überschreitet."
*Nicht komplexe, motorisierte Luftfahrzeuge: Luftfahrzeuge unter 5,7 t, die für den Betrieb durch einen einzigen Piloten zugelassen sind. Alle Kolben- und Zweikolbenflugzeuge unter 5,7 t sind nicht-komplex, ebenso wie Flugzeuge mit einer Turbine (TBM, PC12...). Flugzeuge mit Zweiturbinen und alle Flugzeuge mit Reaktoren zählen als komplex.

Der rechtliche Rahmen für die Nutzung einer digitalen Plattform zur Durchführung von Flügen auf Kostenteilungsbasis wurde auch vom LBA in einem offiziellen Schreiben bestätigt, das direkt an unsere Plattform geschickt wurde.

Daher können die auf Wingly durchgeführten Shared-Cost-Flüge nicht mit dem öffentlichen Luftverkehr gleichgesetzt werden, da sich der Pilot an den Kosten des Fluges beteiligt und keinen Gewinn erzielt. Diese Flüge werden auf privater Basis innerhalb eines klaren, von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegten Rechtsrahmens durchgeführt.

Die Vorschriften erlauben es den Privatpiloten auch, die auf Wingly angebotenen Flüge zu kommunizieren und zu bewerben, genauso wie Wingly berechtigt ist, alle auf der Plattform angebotenen Flüge zu bewerben.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung schreiben die europäischen Vorschriften keineswegs eine gleichmäßige Aufteilung der Kosten zwischen den verschiedenen Insassen des Flugzeugs vor. Solange der Pilot keinen Gewinn erzielt, wird der Rechtsrahmen eingehalten. Um potenziellen Missbrauch zu vermeiden, wird Wingly jedoch ein Minimum an gleicher Aufteilung auferlegt.

Wenn du Fragen haben solltest, bitten wir dich, uns an kontrollturm@wingly.io zu schreiben oder unter +4915206236997 anzurufen. Wir stehen dir von Montag bis Freitag von 9:30 bis 18:30 Uhr zur Verfügung.

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      Lass uns die beiden möglichen Szenarien und das Konzept der direkten Kosten näher erläutern: A. Du mietest das Flugzeug von einem Fliegerclub, einer privaten Struktur oder sogar einem Eigentümer. Deshalb hast du das Recht, Folgendes zu teilen: • ...
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