Rechtliche Vorgaben bei Wingly-Flügen

Rechtliche Vorgaben bei Wingly-Flügen

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 965/2012 (siehe Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/2012) ist das Mitnehmen von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis erlaubt, solange die direkten Kosten des Fluges durch alle Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden. Die maximale Kapazität darf dabei nicht mehr als 6 Sitze (einschließlich des Piloten) überschreiten. Es ist wichtig zu beachten, dass Privatpiloten gesetzlich nicht berechtigt sind, Gewinne zu erzielen.

Dies wurde auch vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 2016 schriftlich bestätigt. Darüber hinaus liegt Wingly eine direkte schriftliche Bestätigung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vor.

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