Ja. Die EU-Verordnung Nr. 965/ 2012 (siehe Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012) erlaubt ausdrücklich Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkten Kosten
von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden und die maximale Kapazität von bis zu 6 Sitzen/Passagieren an Bord (den Piloten mit eingeschlossen) nicht überschritten wird.
Es ist zu beachten, dass Privatpiloten legal nicht dazu berechtigt sind, kommerzielle Profite zu generieren. Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dies zum Jahresbeginn 2016 erneut schriftlich bestätigt.
Ebenfalls liegt Wingly eine direkte schriftliche Bestätigung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vor.
Solltest Du Probleme haben, bitten wir dich darum, dich direkt mit der Erklärung deines Anliegens an uns zu wenden unter hallo@wingly.io. Wir sind von Montag bis Freitag von 9:30 bis 18:30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten wird sich ein Mitarbeiter unseres Teams so schnell wie möglich bei Dir melden.